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Mediation - Das Wesentliche in Kürze
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Vor Gericht streiten kostet viel Geld und bringt selten den gewünschten Erfolg. Seit einigen Jahren gewinnt eine Alternative an Bedeutung: Mediation. Manche denken hierbei zuerst an esoterische Stressbewältigungsprogramme (“Meditation”).
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Dabei handelt es sich vielmehr um eine wiederentdeckte Methode zur Klärung und Erledigung von Streitfragen: Konfliktvermittlung. Mediation (lat. Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Konflikts (z.B. Rechtsstreits) mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung. Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinären Konflikt- und Kommunikations- wissenschaft, der humanistischen Beratungsmethodik sowie dem sog. Harvard-Modell für erfolgreiches Verhandeln.
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Die Leitung und Moderation von Verhandlungen bzw. der Konflikt- bearbeitung wird einer besonders geschulten, unabhängigen und unpartei- ischen Vermittlungsperson ("Mediator") übertragen. Die Mediatoren unter- stützen die Parteien dabei, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Mediatoren entscheiden aber nicht in der Sache, nicht "für" oder "über" die Parteien. Die Parteien sollen ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten (z.B. das Gericht) auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das "entweder - oder" überwinden kann und die Parteien - oft sogar über den ursprünglichen Streit- gegenstand hinaus - "gewinnen", d.h. eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen dient. In der Mediation findet keine Rechtsberatung statt. Die Mediatoren sind zu Unparteilichkeit und Neutralität sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Wesentliche Merkmale des Mediationsverfahrens
- Vermittlung durch unparteiische („neutrale“/ allparteiliche) Dritte. Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streit- gegenstand, sie sind weder Richter noch Schlichter;
- Einbeziehung und direkte Kommunikation aller Konfliktparteien; i.d.R. sind diese anwesend (keine die Parteien ersetzende Vertretung durch Dritte);
- informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung;
- Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit;
- Autonomie und Freiwilligkeit: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation; der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen;
- Konsensorientierung: Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechts- durchsetzung;
- selbstbestimmte, interessensgerechte und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sog. win-win-Situation).
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