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Mediation ist kein Allheilmittel, allerdings bringen Mediationsverfahren sowohl für die Konfliktparteien wie für ihre Anwälte eine Reihe von Vorteilen:
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- Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte; die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und Ende, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens; unbüro- kratisches, flexibles Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung);
- Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien;
- Zukunftsorientierte Lösung bei der alle Seiten gewinnen können (sog. win-win-Situation); Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse;
- Hohe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 80-90%;
- Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung und Verbesserung der geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen;
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- Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insb. bei mehreren Instanzen;
- Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Vermeidung von Reibungsverlusten (z.B. Abstellen von Mitarbeitern, interne und externe Besprechungen zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren;
- Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse;
- nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren;
- Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren, nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
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Streiten will gelernt sein - Konsens lohnt sich immer!
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Mediation ist stets eine zusätzliche Option. Zwar sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. u.U. bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren während des Mediationsverfahrens ruhen. Der Rechtsweg ist aber (danach) nicht ausgeschlossen.
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Auch für Rechtsanwälte und andere Parteivertreter bieten Mediationsverfahren nachhaltige Vorteile. Mediation ist schon deshalb keine konkurrierende Alternative zur Parteivertretung, da in der Mediation keine Rechtsberatung stattfindet. Darüber hinaus verstehen sich auch Anwälte zunehmend mehr als begleitende Berater ihrer Mandanten in unternehmerischen und persönlichen Entscheidungsprozessen und fördern über die rechtliche gerade auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der Konfliktlösung. Durch die Initiierung von Mediationverfahren, die die wirtschaftlichen und personellen Ressourcen ihrer Mandanten schonen, tragen Anwälte nachhaltig zur Mandantenzufriedenheit bei.
Mediative Verfahren gehören mittlerweise zu den Schlüsselkompetenzen von Anwälten, auch wenn sie selbst nicht als allparteiliche Mediatoren auftreten. Um Mediation als neues Betätigungsfeld entdecken zu können, bedarf es freilich mehr als eines einwöchigen Schnellkurses, sondern einer fundierten Mediationsausbildung.
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