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15.12.2011
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Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2011 einstimmig (!) in 2. und 3. Lesung das Mediationsgesetz beschlossen. Gegenüber den bisherigen Entwürfen gab es noch einige Änderungen. Wesentlich sind nun unter anderem:
Die Mediation wurde nur "als solche" definiert; die von den Mediationsverbänden kritisierten bisherigen Definitionen, die von der gerichtlichen Konfliktbewältigung als Bezugsrahmen ausgingen, sind entfallen.
die Einführung eines sog. zertifizierten Mediators. Die Anforderungen hierzu einschließlich der Übergangsregelungen für bereits praktizierende Mediatoren werden in einer Rechtsverordnung des Justizministeriums festgelegt. Im Gespräch ist insofern eine Zahl von 120 h Ausbildung.
Die Bestimmungen zur sog. gerichtsinternen Mediation sind entfallen; gestärkt wurden Güteverhandlungen und Vermittlungsversuche durch einen ersuchten Richter, die aber nicht als Mediationen bezeichnet werden. Dies bedeutet eine erfreuliche Stärkung der Mediation im Sinne einer umfassenden und vertieften Konfliktbewältigung.
Geblieben sind die eher weichen Verpflichtungen des Mediators, im Falle einer Einigung darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten deren Inhalt und Grundlagen verstehen. Hiermit sollen überzogene Haftungsrisiken für Mediatoren abgewendet werden.
Nachstehend die offizielle Verlautbarung des Deutschen Bundestages zum Mediationsgesetz:
"Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird. Gestrichen hat der Rechtsausschuss die Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation. Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation in eine erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. Die Anforderung an Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators wurden präzisiert, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ und die Voraussetzungen dafür gesetzlich verankert. Die Bundesregierung muss dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten."
Der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes steht unter folgendem Link:
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
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07.05.2011
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Die Waage Hannover e.V. wird auf den Internationalen Mediationstagen in Hamburg mit dem JugendWinWinno der internationalen DACH-Mediationsvereinigung ausgezeichnet --> weiter
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12.01.2011
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) beschlossen (vgl. u.a. die Stellungnahme). Das Gesetz und die Mediation werden die Streitkultur in Deutschland verändern. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:
Der Gesetzentwurf sieht keine Zulassungsvorschriften für Mediatoren vor, so dass sich auf dem Markt zahlreiche selbsternannte und schlecht ausgebildete Mediatoren tummeln können, ohne dass dies der (potentielle) Nutzer von Mediationsdienstleistungen immer erkennen kann. Allerdings werden Mediatoren in dem Gesetz zu Aus- und Fortbildungen verpflichtet. Die Bundesregierung unterstützt ein privates System der Kammern und Verbände in dem Personen, die die Mediatorentätigkeit ausüben wollen, eine Art Gütesiegel erhalten. Bislang sind die gemeinsamen Zertifizierungskriterien der drei Fachverbände BAFM, BM und BMWA das einzige verlässliche Gütekriterium (vgl. Trenczek "Gute Mediatoren - Zur Fachlichkeit von Konfliktvermittlern", Zeitschrift für Konfliktmanagement 2008, 16 ff.). Zu den Kriterien guter Mediationsausbildungen siehe --> hier (Quelle: Pressmeldung des bundejustizministeriums v. 12.01.2011)
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27.08.2010
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Mediation und Rechtsschutzversicherer Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine aussergerichtliche Mediation. "12 der rund 40 Rechtsschutzversicherer bieten Tarife mit Mediation an", hat eine Recherche von Check24 ergeben. Das Vergleichsportal hat dabei erhebliche Preisunterschiede festgestellt. So kann ein Single 301 Euro sparen, wenn er sich für das günstigste Angebot entscheidet. --> Preisvergleich von Check 24 --> weitere Berichte
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04.08.2010
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Gesetz zur Förderung der Mediation - Referentenentwurf Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes veröffentlicht. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergericht- lichen Konfliktbeilegung zu fördern. Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht knüpft nur an die Tätigkeit an, also nicht an einen vorher erreichten oder nachgewiesenen Ausbildung - oder Praxisstand. Der Begriff der Mediation und die Pflichten eines Mediators sind im Entwurf normiert. Der Zugang zur Tätigkeit als Mediator wird im Entwurf allerdings nicht geregelt. Für die richterliche Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.Weitere Informationen des BMJ: --> hier  |
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.09. - 21.07.2010
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Wanderausstellung “Konflikte lösen” vom 13.01. - 24.02.2010 im LG Göttingen
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17.05.2010
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Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVo) in Kraft getreten. Sie verpflichtet (in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie) Dienstleister, also auch Anbieter von Mediationsleistungen, zu umfangreichen Angaben gegenüber Mandanten und Kunden. Die neuen Informationspflichten mussen vor der Annahme eines Mediationsauftrages erfüllt sein. Viele der vorgegebenen Informationspflichten ergeben sich bereits aus § 5 des Telemediengesetzes; einige müssen aber ergänzt werden. Weitere Informationen ---> Verordnungstext ; Informationsblatt des Bundesverbandes der freien Berufe
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01.03.2010
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Mit dem 1. März 2010 beginnt die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. (DGM) mit der Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard. Nach BAFM, BM und BMWA hat auch die DGM eine Anerkennungsordnung für Mediatoren vorgelegt. Demnach kann als Mediator anerkannt werden, wer eine Grundqualifikation in Form einer Berufsausbildung / Hochschulreife / Fachhochschulreife sowie eine erfolgreich absolvierte Mediatoren-Ausbildung von mindestens 200 Zeitstunden nachweisen kann.Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausbildung in reiner Schriftkursform ist nicht anerkennungsfähig ist. Aus dem Ausbildungsnachweis muss ersichtlich sein, welche Inhalte (Grundausbildung, Spezialisierung) mit welchem Workload (Stundenzahl) vermittelt worden sind. Weiterhin sind zwei dokumentierte Mediationsfälle nachzuweisen. ---> weiter
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22.01.2010 |
Weiterer Rechtsschutzversicherer setzt auf einvernehmliche Konfliktlösung ---> weiter.... |
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Mitte Januar
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Mitgliederrundbrief Nr. 5/2010 (wurde Mitte Januar 2010 via Email versendet; sollten Sie als Mitglied diesen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand).
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23.12.2009/01.01.2010
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Das Gesetz zur Einführung der obligatorischen aussergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 17.12.2009 wurde am 23.12.2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (S. 482) verkündet und tritt am 01.01.2010 in Kraft. --> weiter
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24.11.2009 16.30 - 19.00Uhr
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Unternehmensnachfolge – jenseits von Recht und Finanzen - Herausforderungen für Unternehmen und Mediatoren/innen; Mitgliederversammlung in Hannover; Programm und Vortrag (PP-Folien) --> weiter
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04./05.09.2009
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Konfliktmanagementkongress 2009 in Hannover ---> Programm
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29.07.2009 und 23.03.2009
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der obligatorischen aussergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 23.03.2009. weiter --> Gesetzentwurf --> Stellungnahme von Konsens e.V. vom 29.07.2009.
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14./15.08.2009
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Mediationscamp Hannover 2009 --> weiter
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03.11.2008
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Eröffnung der staattlich anerkannten Gütestelle Waage Hannover e.V. durch den niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann. Am 24.09.2008 wurde die Waage Hannover vom Niedersächsischen Justizministerium als "anerkannte Gütestelle" zur außergerichtlichen Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten zugelassen. Damit können Beteiligte eines Streites ihre Konflikte nicht nur einvernehmlich und verbindlich regeln, sondern im Hinblick auf den Streitgegenstand auch einen Vollstreckungstitel ohne ein gerichtliches Streitverfahren erwerben. Die Waage Hannover e.V. ist bundesweit die erste gemeinnüzige Mediationsstelle, die als anerkannte Gütestelle zugelassen wurde. Mit diesem Projekt wird breiten Bevölkerungskreisen ein niedrigschwelliger Zugang zu einer außergerichtlichen und fairen Konfliktlösung eröffnet. ---> zur Konzeption der Gütestelle
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23.09.2008
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Bundesregierung: Modernes Familienrecht gestalten mit Mediation ---> weiter
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07.07.2008
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Unsere Kooperationspartner auf Bundesebene (BAFM, BMWA und BM) haben eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien abgeschlossen - ein wichtiger Schritt in der Organisationsgeschichte der Mediation in Deutschland. Die Vereinbarung enthält ferner Regelungen für zertifizierte Mitglieder dieser Verbände, die die gleichzeitige Mitgliedschaft in den anderen Verbänden erwerben wollen
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23.04.2008
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Das Europäische Parlament hat die im Februar vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen angenommen. Die nationalen Gesetzgeber haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Im Bundesjustizministerin wird geprüft, ob die Regelungen der Richtlinie, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten gelten, auf innerstaatliche Konflikte ausgedehnt werden sollen. In den Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie fallen nicht nur zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten im engeren Sinne, sondern auch innerbetriebliche Konfliktregulierungen im Arbeitsrecht. Inhaltlich verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten vor allem, die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Mediation durch Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern. ---> siehe Arbeitshilfen .
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09.11.2007
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EU-Richtlinie Mediation in Zivil- und Handelssachen Die EU-Innen- und Justizminister verständigten sich am 09.11.2007 auf eine Richtlinie, mit der die Details dieses freiwilligen Verfahrens europaweit einheitlich geregelt werden. Die Richtlinie gibt einheitliche Regeln zur Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen vor sowie für den Ablauf von Verjährugnsfristen vor. ---> weiter .... siehe auch ---> Arbeitshilfen |
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11.10.2007
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Der Deutsche Bundestag hat am 11.10.2007 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Das RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 stellt ausdrücklich klar, dass die Mediation und jede vergleichbare Form der gesprächsleitenden Streitbeilegung einschließlich der Protokollierung einer Abschlussvereinbarung, keine Rechtsdienstleistung ist. Entsprechendes gilt nach Nr. 2 für die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern. Weitere Informationen --> hier
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27.-29.09.2007
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Mediation goes Europe - Europäische Mediationskonferenz, Wien Gründung der EMNI-European Mediation Network Initiative, der mittlerweile 25 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen aus 19 Staaten beigetreten sind.
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19.07.2007
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Normative Regelung des Mediationsverfahrens - Konsens-Stellungnahme zum Entwurf eines Nds. Mediationsgesetzes --> weiter
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25.04.2007
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Entwurf eines Nds. Mediationsgesetzes Auf der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 25.04.2007 haben die Fraktionen von CDU und FDP einen Entwurf für ein Gesetz über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes (Nds.MedG) eingebracht. Dieser hier als pdf-Datei zur Verfügung gestellte Entwurf setzt gesetzliche Mindeststandards für die Mediation und greift damit wesentliche Empfehlungen meiner in der Landtagsanhörung am 28.02.2007 für Konsens e.V. gemachten Stellungnahme auf (vgl. oben) ) auf. Konsens ist an einer intensiven und kritisch-fachlichen Diskussion über den Gesetzesentwurf interessiert. Rückmeldungen insoweit bitte an konsens@mediation-in-niedersachsen.de
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28.02.2007
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Mediation in Nds. weiter ausbauen! Anhörung im Nds. Landtag Stellungnahme von Konsens e.V. --> weiter
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