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Mediation-News

Terminkalender/News

 

N.N: 2011-  19.00 Uhr

Treffen der RG Südniedersachsen im Göttinger Mediationsbüro

N:N:2011- 19.00 Uhr

Treffen der RG Celle in Celle --> weiter

08./09.07.2011

Fairness und Gerechtigkeit - Mediation und Ausgleich für den sozialen Rechtsfrieden; Symposium und Workshop in Hannover --> weiter

01.08.2011 - 16.30

Supervisorische Praxisreflexion/Intervision für ausgebildete Mediatoren
--> Regionalgruppe Hannover; Anmeldung erforderlich

24..09.2011

Konfliktmanagementkongress 2010, Landgericht Hannover.

01.10.2011

Vision Mediation. Jahrestagung Integrierte Mediation e.V.; Landgericht Berlin

10.10.2011

Nds. Mediationstag und Konsens-Mitgliederversammlung - weitere Informationen ----> 

Juni/Sept. 2012

Neuer Grundkurs Mediation und Konfliktschlichtung (100 Std.) mit Praxisgarantie (Beginn Juni 2012) ----> weitere Informationen.
Neuer Aufbaukurs 2012/13 (Beginn Sept. 2012) ---->
weitere Informationen Waage Hannover e.V.

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15.12.2011

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2011 einstimmig (!) in 2. und 3. Lesung das Mediationsgesetz beschlossen. Gegenüber den bisherigen Entwürfen gab es noch einige Änderungen. Wesentlich sind nun unter anderem:

  • Die Mediation wurde nur "als solche" definiert; die von den Mediationsverbänden kritisierten bisherigen Definitionen, die von der gerichtlichen Konfliktbewältigung als Bezugsrahmen ausgingen, sind entfallen.
  • die Einführung eines sog. zertifizierten Mediators. Die Anforderungen hierzu einschließlich der Übergangsregelungen für bereits praktizierende Mediatoren werden in einer Rechtsverordnung des Justizministeriums festgelegt. Im Gespräch ist insofern eine Zahl von 120 h Ausbildung.
  • Die Bestimmungen zur sog. gerichtsinternen Mediation sind entfallen; gestärkt wurden Güteverhandlungen und Vermittlungsversuche durch einen ersuchten Richter, die aber nicht als Mediationen bezeichnet werden. Dies bedeutet eine erfreuliche Stärkung der Mediation im Sinne einer umfassenden und vertieften Konfliktbewältigung.
  • Geblieben sind die eher weichen Verpflichtungen des Mediators, im Falle einer Einigung darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten deren Inhalt und Grundlagen verstehen. Hiermit sollen überzogene Haftungsrisiken für Mediatoren abgewendet werden.
  • Nachstehend die offizielle Verlautbarung des Deutschen Bundestages zum Mediationsgesetz:

    "Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird. Gestrichen hat der Rechtsausschuss die Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation. Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation in eine erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. Die Anforderung an Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators wurden präzisiert, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ und die Voraussetzungen dafür gesetzlich verankert. Die Bundesregierung muss dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten."

    Der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes steht unter folgendem Link:  

    Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

    07.05.2011

    Die Waage Hannover e.V. wird auf den Internationalen Mediationstagen in Hamburg mit dem JugendWinWinno der internationalen DACH-Mediationsvereinigung ausgezeichnet --> weiter

    12.01.2011

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) beschlossen (vgl. u.a. die Stellungnahme). Das Gesetz und die Mediation werden die Streitkultur in Deutschland verändern. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:

    • Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für nationale und internationale Mediationsverfahren unabhängig vom jeweiligen Regelungsgegenstand
    • Gesetzliche Festlegung grundlegender Aufgaben und Verhaltenspflichten der Mediatoren (§ 2 MediationsG-E)
    • Einführung einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht (§ 4 MediationsG-E) und damit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der ZPO und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen
    • Erweiterung des vorhandenen zivilprozessrechtlichen richterlichen Vorschlagsrechts zur Mediation nach Klageerhebung auf andere Verfahrensordnungen (FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO, PatG, MarkenG).
    • Vereinfachung der Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung durch Einführung des neuen § 796d ZPO-E.

    Der Gesetzentwurf sieht keine Zulassungsvorschriften für Mediatoren vor, so dass sich auf dem Markt zahlreiche selbsternannte und schlecht ausgebildete Mediatoren tummeln können, ohne dass dies der (potentielle) Nutzer von Mediationsdienstleistungen immer erkennen kann. Allerdings werden Mediatoren in dem Gesetz zu Aus- und Fortbildungen verpflichtet. Die Bundesregierung unterstützt ein privates System der Kammern und Verbände in dem Personen, die die Mediatorentätigkeit ausüben wollen, eine Art Gütesiegel erhalten. Bislang sind die gemeinsamen Zertifizierungskriterien der drei Fachverbände BAFM, BM und BMWA das einzige verlässliche Gütekriterium (vgl. Trenczek "Gute Mediatoren - Zur Fachlichkeit von Konfliktvermittlern", Zeitschrift für Konfliktmanagement 2008, 16 ff.). Zu den Kriterien guter Mediationsausbildungen siehe --> hier (Quelle: Pressmeldung des bundejustizministeriums v. 12.01.2011)

    27.08.2010

    Mediation und Rechtsschutzversicherer
    Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine aussergerichtliche Mediation. "12 der rund 40 Rechtsschutzversicherer bieten Tarife mit Mediation an", hat eine Recherche von Check24 ergeben. Das Vergleichsportal hat dabei erhebliche Preisunterschiede festgestellt. So kann ein Single 301 Euro sparen, wenn er sich für das günstigste Angebot entscheidet. -->
    Preisvergleich von Check 24
     --> weitere Berichte

    04.08.2010

    Gesetz zur Förderung der Mediation - Referentenentwurf
    Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes veröffentlicht. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergericht- lichen Konfliktbeilegung zu fördern. Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht knüpft nur an die Tätigkeit an, also nicht an einen vorher erreichten oder nachgewiesenen Ausbildung - oder Praxisstand. Der Begriff der Mediation und die Pflichten eines Mediators sind im Entwurf normiert. Der Zugang zur Tätigkeit als Mediator wird im Entwurf allerdings nicht geregelt. Für die richterliche Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.Weitere Informationen des BMJ: --> hier

    .09. - 21.07.2010

    Wanderausstellung “Konflikte lösen” vom 13.01. - 24.02.2010 im LG Göttingen

    17.05.2010

    Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVo) in Kraft getreten. Sie verpflichtet (in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie) Dienstleister, also auch Anbieter von Mediationsleistungen, zu umfangreichen Angaben gegenüber Mandanten und Kunden. Die neuen Informationspflichten mussen vor der Annahme eines Mediationsauftrages erfüllt sein. Viele der vorgegebenen Informationspflichten ergeben sich bereits aus § 5 des Telemediengesetzes; einige müssen aber ergänzt werden. Weitere Informationen  ---> Verordnungstext ; Informationsblatt des Bundesverbandes der freien Berufe

    01.03.2010

    Mit dem 1. März 2010 beginnt die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. (DGM) mit der Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard. Nach BAFM, BM und BMWA hat auch die DGM eine Anerkennungsordnung für Mediatoren vorgelegt. Demnach kann als Mediator anerkannt werden, wer eine Grundqualifikation in Form einer Berufsausbildung / Hochschulreife / Fachhochschulreife sowie eine erfolgreich absolvierte Mediatoren-Ausbildung von mindestens 200 Zeitstunden nachweisen kann.Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausbildung in reiner Schriftkursform ist nicht anerkennungsfähig ist. Aus dem Ausbildungsnachweis muss ersichtlich sein, welche Inhalte (Grundausbildung, Spezialisierung) mit welchem Workload (Stundenzahl) vermittelt worden sind. Weiterhin sind zwei dokumentierte Mediationsfälle nachzuweisen. ---> weiter

    22.01.2010

    Weiterer Rechtsschutzversicherer setzt auf einvernehmliche Konfliktlösung ---> weiter....

    Mitte Januar

    Mitgliederrundbrief Nr. 5/2010 (wurde Mitte Januar 2010 via Email versendet; sollten Sie als Mitglied diesen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand).

    23.12.2009/01.01.2010

    Das Gesetz zur Einführung der obligatorischen aussergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 17.12.2009 wurde am 23.12.2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (S. 482) verkündet und tritt am 01.01.2010 in Kraft.  --> weiter

    24.11.2009 16.30 - 19.00Uhr

    Unternehmensnachfolge – jenseits von Recht und Finanzen - Herausforderungen für Unternehmen und Mediatoren/innen; Mitgliederversammlung in Hannover; Programm und Vortrag (PP-Folien) --> weiter

    04./05.09.2009

    Konfliktmanagementkongress 2009 in Hannover ---> Programm

    29.07.2009 und
    23.03.2009

    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der obligatorischen aussergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 23.03.2009. weiter --> Gesetzentwurf --> Stellungnahme von Konsens e.V. vom 29.07.2009.

     14./15.08.2009

    Mediationscamp Hannover 2009 --> weiter

    03.11.2008

    Eröffnung der staattlich anerkannten Gütestelle Waage Hannover e.V. durch den niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann. Am 24.09.2008 wurde die Waage Hannover vom Niedersächsischen Justizministerium als "anerkannte Gütestelle" zur außergerichtlichen Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten zugelassen. Damit können Beteiligte eines Streites ihre Konflikte nicht nur einvernehmlich und verbindlich regeln, sondern im Hinblick auf den Streitgegenstand auch einen Vollstreckungstitel ohne ein gerichtliches Streitverfahren erwerben. Die Waage Hannover e.V. ist bundesweit die erste gemeinnüzige Mediationsstelle, die als anerkannte Gütestelle zugelassen wurde. Mit diesem Projekt wird breiten Bevölkerungskreisen ein niedrigschwelliger Zugang zu einer außergerichtlichen und fairen Konfliktlösung eröffnet. ---> zur Konzeption der Gütestelle

    23.09.2008

    Bundesregierung: Modernes Familienrecht gestalten mit Mediation ---> weiter

    07.07.2008

    Unsere Kooperationspartner auf Bundesebene (BAFM, BMWA und BM) haben eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien abgeschlossen - ein wichtiger Schritt in der Organisationsgeschichte der Mediation in Deutschland. Die Vereinbarung enthält ferner Regelungen für zertifizierte Mitglieder dieser Verbände, die die gleichzeitige Mitgliedschaft in den anderen Verbänden erwerben wollen

    23.04.2008            

    Das Europäische Parlament hat die im Februar vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen angenommen. Die nationalen Gesetzgeber haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Im Bundesjustizministerin wird geprüft, ob die Regelungen der Richtlinie, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten gelten, auf innerstaatliche Konflikte ausgedehnt werden sollen. In den Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie fallen nicht nur zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten im engeren Sinne, sondern auch innerbetriebliche Konfliktregulierungen im Arbeitsrecht. Inhaltlich verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten vor allem, die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Mediation durch Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern. ---> siehe Arbeitshilfen .

    09.11.2007

    EU-Richtlinie Mediation in Zivil- und Handelssachen
    Die EU-Innen- und Justizminister verständigten sich am 09.11.2007 auf eine Richtlinie, mit der die Details dieses freiwilligen Verfahrens europaweit einheitlich geregelt werden. Die Richtlinie gibt einheitliche Regeln zur Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen vor sowie für den Ablauf von Verjährugnsfristen vor. ---> weiter .... siehe auch ---> Arbeitshilfen

    11.10.2007

                

    Der Deutsche Bundestag hat am 11.10.2007 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Das RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 stellt ausdrücklich klar, dass die Mediation und jede vergleichbare Form der gesprächsleitenden Streitbeilegung einschließlich der Protokollierung einer Abschlussvereinbarung, keine Rechtsdienstleistung ist. Entsprechendes gilt nach Nr. 2 für die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern. Weitere Informationen --> hier  

    27.-29.09.2007

    Mediation goes Europe - Europäische Mediationskonferenz, Wien
    Gründung der
    EMNI-European Mediation Network Initiative, der mittlerweile 25 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen aus 19 Staaten beigetreten sind.

    19.07.2007          

    Normative Regelung des Mediationsverfahrens - Konsens-Stellungnahme zum Entwurf eines Nds. Mediationsgesetzes  --> weiter

    25.04.2007

                

    Entwurf eines Nds. Mediationsgesetzes
    Auf der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 25.04.2007 haben die Fraktionen von CDU und FDP einen Entwurf für ein Gesetz über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes (Nds.MedG) eingebracht. Dieser hier als pdf-Datei zur Verfügung gestellte Entwurf setzt gesetzliche Mindeststandards für die Mediation und greift damit wesentliche Empfehlungen meiner in der Landtagsanhörung am 28.02.2007 für Konsens e.V. gemachten Stellungnahme auf (vgl. oben) ) auf. Konsens ist an einer intensiven und kritisch-fachlichen Diskussion über den Gesetzesentwurf interessiert. Rückmeldungen insoweit bitte an konsens@mediation-in-niedersachsen.de

    28.02.2007

    Mediation in Nds. weiter ausbauen!   Anhörung im Nds. Landtag
    Stellungnahme von Konsens e.V.    --> weiter

    Mediation in der Presse

    Mediation statt Gerichtsverfahren
    Süddeutsche Zeitung 14.05.2011

    Beruf Mediator: Streitereien sind ein Job für den Schlichter - ZEIT online v. 9.5.2011

    Mediation und Rechtsschutzversicherer II
    Welt Online 10.08.2010

    Mediation und Rechtsschutzversicherer I
    Die WELT 8.2.2010

    Einigung ohne Richter - Viele Rechtsschutzver- sicherer übernehmen die Kosten für einen Mediator
    Financial Times v. 2.1.2010

    Kampf im Büro - Wirtschaftsmediation bei Konflikten am Arbeitsplatz
    Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 29.07.2009

    Kolb und der Krieg am Gartenzaun - was RTL unter Mediation versteht
    Süddeutsche Zeitung v. 30.07.2009

     

    Frieden im Büro - Wie sich Konflikte am Arbeitsplatz lösen lassen
    Tagesspiegel v. 2.8.2009

    Mehr als Rosenkrieg und Maschendrahtzaun
    Mediationsverfahren und Zivilgesellschaft
    Süddeutsche Zeitung 15.05.2006

    Was ist Mediation - 7 Fragen an den Experten
    Hannoversche Allgemeine Zeitung v. 14.02.2004